Was kann ich absichern?
In einem Vorsorgevertrag können folgende Dinge bereits zu Lebzeiten verbindlich geregelt werden:
- Bestattungsart
- Friedhof
- Grabart
- Traueranzeige
- Gestaltung der Trauerfeier
- Kosten für den Sarg und/oder Urne
- Trauercafé
- Grabmal
- Grabpflege
Dies sind nur grobe Anhaltspunkte. Sie können mehr oder auch nur einen Teil der Dinge festlegen. Sie können alle Details in einem streng vertraulichen Gespräch mit uns besprechen. Über die hierbei getroffenen Absprachen erhalten nur Sie selbst und von Ihnen bevollmächtigte Personen Auskünfte. Dritte können den Vertrag weder einsehen noch ändern.
Und, ganz wichtig: Ändert sich Ihre Meinung, können Sie den Vertrag jederzeit anpassen. Für Viele ist darüber hinaus auch eine finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags eine große Beruhigung.