BESTATTUNGSPFLICHT

Gesetzliche Regelungen zur Bestattung in Deutschland.

IMPRESSIONEN AUS DEM „HAUS DES ABSCHIEDS“ ORTLAND BESTATTUNGEN IN QUAKENBRÜCK.

Bestattungspflicht

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, einen Verstorbenen ordentlich zu bestatten. Der Grund dafür ist geschichtlicher Natur. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht zudem der sogenannte Friedhofszwang, das bedeutet, dass Menschen nur auf dafür ausgewiesenen Friedhofsflächen bestattet werden dürfen. In Bremen wurden diese Bestimmungen Anfang 2015 gelockert.

Die Bestattungspflichtigen haben die Wahl zwischen einem kirchlichen oder einem kommunalen Friedhof sowie privatwirtschaftlichen Angeboten wie beispielsweise einem FriedWald®, auf dem Menschen jeder Konfession oder ohne Konfession bestattet werden können. Die Bestattungspflicht wird in den einzelnen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.